Die neuen Handgepäckbestimmungen im Flugverkehr

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ditido
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Die neuen Handgepäckbestimmungen im Flugverkehr

Post by ditido »

Neue Sicherheitsmaßnahmen für den Flugverkehr gültig ab dem 06.11.2006
Änderungen der Bestimmungen für Handgepäck
Seit dem 6. November ist eine neue Verordnung der Europäischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs in Kraft getreten, welche die Menge an Flüssigkeiten im Handgepäck beschränkt und für alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gültig ist.
Zum normalen Handgepäck (maximale Größe 56 x 45 x 25cm, 126cm Gesamtumfang) müssen Passagiere Flüssigkeiten separat mitführen. (Weiterhin dürfen Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck verstaut werden.)

Folgende Einschränkungen über das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck müssen befolgt werden:
• Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern (Flaschen oder Dosen) mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml mitgeführt werden (auf Reisen in die USA/Kanada 90 ml).
• Alle diese Flüssigkeitsbehälter müssen in einem separaten, transparenten Plastikbeutel(z.B. Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss), welcher ein maximales Volumen von einem Liter haben darf, verstaut und an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.
• Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.
• Flüssigkeiten sind beispielsweise Getränke, Gels, Lotionen, Shampoos, Sonnenmilch, Cremes, Zahnpasta, Haargel /-spray, Deodorants, Rasierschaum, flüssige Kosmetika (u.a. Mascara, Lipgloss, Make-up), halbflüssige Mischungen und Flüssigkeiten ähnlicher Konsistenz.

Weiterhin dürfen mitgeführt werden:
• Babynahrung, -milch oder Säfte, sofern diese für den Flug notwendig sind und das Baby/Kleinkind mitreist (müssen von der Begleitperson gekostet werden).
• Persönlich verschriebene Medikamente und während des Fluges benötigte Medikamente (in einer Dosis unter 100 ml), wie z.B. Insulin. Es empfiehlt sich, eine ärztliche Bescheinigung dabei zu haben, die bestätigt, dass der Fluggast diese benötigt.
• Feste Kosmetika (z.B. Lippenstift, Puder).
• elektronische Geräte wie Handy, MP3-Player, Digitaljkamera, Laptop.
• Auch Artikel, die im Duty Free erworben wurden, können mit an Bord genommen werden. Diese speziell versiegelten Beutel sollten erst am Zielort bzw. nach der Sicherheitskontrolle geöffnet werden, da sie dort konfisziert werden können.
Für Reisen in die USA/Kanada gelten derzeit Sonderregelungen für Duty Free-Einkäufe. Informationen hierzu erhalten die Passagiere im Shop.
Trotz dieser Lockerungen der Handgepäckregelungen raten wir Ihnen, Ihr Handgepäck auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.

Weiterhin wird empfohlen, für
• Internationale Flüge spätestens 2 Stunden vor Abflug,
• inneramerikanische Flüge ebenfalls spätestens 2 Stunden vor Abflug,
• innerkanadische Flüge spätestens 60 Minuten vor Abflug und
• Flüge zwischen Kanada und den USA spätestens 90 Minuten vor Abflug
am Flughafen einzutreffen. Da diese zusätzlichen Sicherheitskontrollen zu längerer Wartezeit führen kann. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Zusätzlich sind Passagiere dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle ihre Mäntel oder Jacken auszuziehen und große elektronische Geräte, wie zum Beispiel Laptops, aus den Taschen herauszunehmen und vorzuzeigen.
Die bereits bekannten Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen im Gepäck und Handgepäck bleiben weiterhin gültig.

Um Ihren Flug so angenehm wie möglich zu gestalten, hier ein paar Tipps für Ihre Reiseplanung:
• Packen Sie nur das Wichtigste ein. Versuchen Sie Durcheinander zu vermeiden, um das Gepäckscreening zu erleichtern.
• Kooperieren Sie mit den Sicherheitsbeamten an den Kontrollen und am Gate.
• Seien Sie aufmerksam und melden Sie verdächtige Aktionen den Behörden.
• Lassen Sie ihr Gepäck und persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt.

Zu beachten wäre weiterhin, dass es abhängig von der Fluggesellschaft unterschiedlich Höchstgewichte für das Reisegepäck gibt:
Cathay Pacific: max. 5 kg
Malaysia Airlines: max. 5 kg
Aero-Lloyd: max. 6 kg
Austrian Airlines: max. 6 kg
British Airways: max. 6 kg
Condor: max. 6 kg
Deutsche BA: max. 6 kg
Emirates: max. 7 kg
Qantas: max. 7 kg
Lufthansa: max. 8 kg
LTU: max. 8 kg
Air France: max. 10 kg
Crossair: max. 10 kg
KLM: max. 10 kg
Swissair: max. 10 kg
American Airlines: max. 18 kg
Continental Airlines: max. 18 kg
United Airlines: max. 23 kg
Delta Air Lines: max. 18 kg

Zusätzlich Informationen zum Handgepäck:

Laut IATA (International Air Transport Association) wird auf die zu, Teil noch unterschiedlichen Maße bei den Fluggesellschaften hingewiesen. So ist es möglich, dass die oben angegebenen Maximal-Maße (56 x 45x 25) unterschritten werden können. Allerdings sollte die Summen der Maße mindestens bei 144/115 cm liegen.
Fast überall gilt: Economy Class: 1 Handgepäckstück, Business Class: 2 Handgepäckstücke.
Viele Airlines akzeptieren statt des Handgepäcks auch einen Kleidersack (57x 54x 15 cm).

Zusätzlich zum Handgepäck dürfen in der Regel ein Mantel o. ä., Schirm oder Stock, Kamera oder Fernglas, Bücher, ein Babytragekorb und orthopädische Hilfen mit an Bord.

Zur Frage des Verschließens des Reisegepäcks:
Es wurde beschrieben, dass auf amerikanischen Flughäfen bei Verdacht ein verschlossener Koffer aufgebrochen wurde. Die daraus resultierende Empfehlung, den Koffer nicht mehr zu verschließen, ist sehr problematisch. Der Reisegepäckversicherer wird mit Sicherheit beim nicht verschlossenen Koffer im Versicherungsfall Zahlungsschwierigkeiten machen.

Vielleicht ist folgender Hinweis noch nützlich. Der Kofferanhänger sollte nicht nur Namen und Heimatadresse, sondern auch die Adresse am Zielort ausweisen.

In diesem Sinne "Guten Flug!"
ditido
Time cures all things

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